Einen verschuldeten Unfallschaden betrachten wir als Kaskoschaden, bei dem die Richtlinien der Allgemeinen Bedingungen für die Kfz-Versicherung (AKB) gelten. Diese Bedingungen sind eine Zusammenfassung des Vertragsrechts. Besonders wichtig ist es, den abgeschlossenen Vertrag sorgfältig zu prüfen, insbesondere im Hinblick auf Verträge mit Werkstattbindung. Die Werkstattbindung ist eine Vereinbarung zwischen dem Versicherungsnehmer und der Versicherung, die den Versicherungsnehmer dazu verpflichtet, im Schadensfall eine bestimmte Werkstatt aufzusuchen. Diese Kfz-Werkstätten sind in der Regel geprüft und arbeiten nach den Vorgaben des Herstellers. Die Versicherungsunternehmen haben eigene Vertragsbeziehungen mit diesen Werkstätten abgeschlossen.